Strahlenschutz Strahlenschutz bezieht sich auf die Massnahmen und Vorschriften, die getroffen werden, um die negativen Auswirkungen ionisierender Strahlung auf Mensch und Umwelt zu minimieren. Die Medizinischen Physik wendet physikalische und technische Methoden in der Medizin an, insbesondere bei der Verwendung von ionisierender Strahlung. Diese Strahlung wird in vielen Bereichen der Medizin eingesetzt, birgt aber auch Gefahren. Deshalb ist Strahlenschutz wichtig, um die schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt so gering wie möglich zu halten. Medizinphysiker spielen dabei eine zentrale Rolle, indem sie Experten im Strahlenschutz beraten und medizinisches Personal schulen. Hintergrund zur Medizinischen Physik und StrahlenschutzMedizinische Physik hat die Anwendung von physikalisch-technischen Grundlagen und Methoden in Teilbereichen der Medizin zur Aufgabe. Wenngleich dieses Spektrum sehr breitgefächert ist, kommt in der täglichen Praxis der medizinischen Anwendung von ionisierender Strahlung eine besondere Bedeutung zu – nicht zuletzt aufgrund der gesetzlichen Erfordernisse in dieser Hinsicht.Ionisierende Strahlung ist ein fester Bestandteil des klinischen Alltags in einem grossen Zentrumsspital. In den klassischen radiologischen Abteilungen - Radiologie, Nuklearmedizin und Radio-Onkologie - steht die medizinische Nutzung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung und von radioaktiven Stoffen im Vordergrund. Darüber hinaus wird die radiologische Bildgebung aber auch in einer Vielzahl weiterer medizinischer Abteilungen am KSGR unterstützend eingesetzt.Dabei steht dem Nutzen dieser Strahlung stets auch ein Risiko für Mensch und Umwelt gegenüber, das einen sorgsamen Umgang damit unerlässlich macht. Diesem Umstand wird in der schweizerischen Gesetzgebung mit einem umfassenden Regelwerk Rechnung getragen. Neben Strahlenschutzsachverständigen Personen, die in jeder strahlenschutzrechtlichen Bewilligung namentlich benannt sein müssen und die mit dem Bewilligungsinhaber die Verantwortung für die Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften in ihrem Betrieb tragen, misst die Strahlenschutzverordnung in Artikel 36 dem Medizinphysiker eine zentrale Rolle im Strahlenschutz zu.Im Bereich der medizinischen Bildgebung mit ionisierender Strahlung (Röntgenstrahlung und nuklearmedizinische Bildgebung) fordert der Gesetzgeber, dass ein Medizinphysiker bei Anwendungen im mittleren und Hochdosisbereich beigezogen werden kann. Die Aufgabe der Medizinischen Physik dabei ist es, den Strahlenschutzsachverständigen Personen bei der Bewältigung ihrer gesetzlichen Pflichten beratend und unterstützend zur Seite zu stehen. Darüber hinaus besteht eine zentrale Aufgabe der Medizinphysik darin, den Wissensstand und die Fähigkeiten des medizinischen Personals mit regelmässigen Fortbildungen aufrecht und auf dem neuesten Stand zu halten.