Auskunft für Angehörige Auskünfte erteilt das zuständige Pflegepersonal oder die Stationsärztin bzw. der Stationsarzt bzw. gerne einer von Ihnen bezeichneten Vertrauensperson oder den Erziehungsberechtigten eines Kindes. Zum Schutz Ihrer Privatsphäre erteilen wir Auskünfte an Drittpersonen nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Dies gilt auch für telefonische Anfragen. Wann erreiche ich die Ärztinnen bzw. Ärzte? Von Montag bis Freitag beantwortet die zuständige Stationsärztin bzw. der zuständige Stationsarzt gerne Fragen zur Diagnose, Behandlung und dem weiteren Vorgehen in der Therapie. Am Wochenende können die diensthabenden Ärztinnen und Ärzte keine detaillierten Auskünfte erteilen. Telefonische Auskünfte Es gibt keine festgelegten Telefonzeiten. Haben Sie bitte Verständnis, wenn die zuständige Person nicht jederzeit erreichbar ist. So erreichen Sie uns für telefonische Auskünfte: direkt über die Nummer der Station oder über die Telefonzentrale +41 81 256 61 11 Anfragen können Sie auch per E-Mail an info [at] ksgr.ch (info[at]ksgr[dot]ch) stellen. Ihre E-Mail wird an die entsprechende Station weitergeleitet.