Eintritt Wir begleiten Sie ab Ihrem Eintritt mit Engagement und Fachkompetenz. Ihre Sicherheit, Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden stehen bei uns stets im Zentrum. Hier finden Sie Wissenswertes zum Eintrittstag ins Kantonsspital Graubünden. EmpfangWir sind Ihr erster Ansprechpartner am Kantonsspital Graubünden. Gerne helfen wir bei Fragen weiter oder zeigen Ihnen den Weg. Öffnungszeiten Empfang Hauptstandort Werktags 07:00 – 20:00 Uhr Wochenende und gesetzliche Feiertage 08:00 – 20:00 Uhr Ausserhalb der Öffnungszeiten können Sie sich über die Gegensprechanlage am Haupteingang und in der Tiefgarage anmelden. Orientierungshilfe am Hauptstandort Die freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von IDEM helfen Patientinnen und Patienten, Angehörigen und Besuchern gerne weiter oder begleiten Seh- und Gehbehinderte bis zu den gewünschten Untersuchungsbereichen/Zimmern. Werktags 08:30 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr Öffnungszeiten Empfang Standort Kreuzspital Werktags07:00 – 16:00 UhrAusserhalb der Öffnungszeiten können Sie sich über die Gegensprechanlage am Eingang (vor der zweiten Glastür links) anmelden. Öffnungszeiten Empfang Standort Fontana / Frauenklinik Werktags 07:00 – 20:00 Uhr Wochenende und gesetzliche Feiertage 08:00 – 20:00 Uhr Ausserhalb der Öffnungszeiten können Sie sich über die Gegensprechanlage am Eingang anmelden. Öffnungszeiten Empfang Standort Walenstadt Werktags07:00 – 20:00 UhrWochenende und gesetzliche Feiertage09:00 – 12:00 Uhr12:40 – 18:00 Uhr PatientenaufnahmeMelden Sie sich bei Ihrem Eintritt zuerst auf der Patientenaufnahme des jeweiligen Standortes an. Hier finden Sie die Patientenaufnahme Hauptstandort In der Eingangshalle im EG (Haus H) +41 81 256 67 17 Standort Kreuzspital In der Eingangshalle am Empfang +41 81 256 67 17 Standort Fontana In der Empfangshalle vis-à-vis Empfang / Kiosk +41 81 254 81 27 Standort Walenstadt Beim Empfang in der Eingangshalle +41 81 736 11 11 Das müssen Sie mitbringen Patient:innen aus der Schweiz: Krankenversicherungskarte Patient:innen aus dem Ausland: Versicherungskarten der Krankenversicherungen: europäische Versicherungskarte plus/oder private Versicherungs- oder Zusatzversicherungskarte) Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis Patientenidentifikation Sicherheit ab Spitaleintritt: Jede Patientin bzw. jeder Patient erhält beim Eintritt ins Spital ein Patientenarmband, auch bei Notfalleintritten. Sichere Identifikation Das Patientenarmband dient der Vermeidung von Verwechslungen, z.B. wenn Sie von der Station in den OP gebracht werden wenn Sie Medikamente erhalten wenn Ihnen Blut abgenommen wird wenn Sie Transfusionen von Blut und Blutprodukten erhalten wenn Sie nicht ansprechbar sind. Das Patientenarmband wird Ihnen beim Eintritt abgegeben oder im behandelnden Bereich angelegt und Sie tragen es bis zu Ihrem Austritt. Das Armband enthält ausschliesslich Ihre persönlichen Daten: Name, Vorname Geburtsdatum, Alter Geschlecht Fallnummer (als Nummer und Barcode) Ausdruck und Barcode enthalten keinerlei weitere Daten. Nach Spitalaustritt vernichten wir das Einmalarmband gemäss Datenschutzbestimmungen. Dokument Patientenarmband Depot / Vorauszahlung Um die Kostenübernahme für Ihre Behandlung sicherzustellen, verlangen wir in folgenden Fällen eine Depotleistung: Patienten ohne Krankenkasse EU-Bürgern ohne Formular E 111/E112 oder S2 Patienten, die im Ausland wohnen Patienten ohne Nachweis einer Zusatzversicherung Informationen über die Höhe dieses Depots gibt die stationäre Patientenabrechnung: +41 81 256 73 00, patientenabrechnung [at] ksgr.ch (patientenabrechnung[at]ksgr[dot]ch). Tarifordnung Kantonsspital Graubünden Geltungsbereich Die Tarife des Kantonsspitals Graubünden werden dort angewendet, wo keine vertraglichen oder gesetzlichen Regelungen vorhanden sind. Hier finden Sie unsere Tarife: Dokument Tarife – Anhang 1 zur Tarifordnung, gültig ab 01.01.2024 Dokument Tarife – Anhang 1 zur Tarifordnung, gültig ab 01.03.2023 Dokument Tarife – Anhang 1 zur Tarifordnung, gültig ab 01.01.2022 Dokument Tarife – Anhang 1 zur Tarifordnung, gültig ab 01.01.2021 Dokument Tarife – Anhang 1 zur Tarifordnung, gültig ab 01.01.2020