Leistungen im Strahlenschutz | Kantonsspital Graubünden

Leistungen im Strahlenschutz

Eine konsequente und lückenlose Gestaltung des klinischen Strahlenschutzes ist ein wichtiger Faktor für einen qualitativ hochstehende Patientenbehandlung sowie für den Schutz von Personal und Umwelt.

Die Fachstelle Strahlenschutz am Kantonsspital Graubünden bietet deshalb ihr Fachwissen auch für Kooperationsspitäler und Praxen im Rahmen einer engen Zusammenarbeit an. Wir übernehmen dabei alle Aufgaben, die der Gesetzgeber in Artikel 36 der Strahlenschutzverordnung zum Beizug der Medizinphysik bei Hochdosisverfahren in der Medizin verlangt.


Unsere Leistungen

Ein optimaler Schutz vor ionisierender Strahlung setzt voraus, dass das Personal eine profunde Ausbildung im Umgang damit und in Bezug auf die Risiken sowie deren Vermeidung absolviert hat. Regelmässige Fortbildungen gewährleisten, dass dieses Wissen erhalten und auf dem Stand der Wissenschaft erhalten bleibt.
Betriebe in denen ionisierende Strahlung angewendet wird, sind deshalb verpflichtet ein internes Fortbildungskonzept zu erstellen. Ausserdem muss sichergestellt sein, dass nur Personen Umgang mit Strahlung haben, die eine entsprechende Aus- und in regelmässigen Abständen aktualisierte Fortbildung absolviert haben.

Die Fachstelle Strahlenschutz unterstützt Sie nicht nur bei der Erstellung eines Aus- und Fortbildungskonzeptes sondern bietet Ihnen auch die Möglichkeit, das Wissen Ihrer Mitarbeitenden regelmässig aufzufrischen.

Ein Grundpfeiler des medizinischen Strahlenschutzes ist, dass die Anwendung von ionisierender Strahlung am Menschen nicht nur gerechtfertigt sondern die solcher Art stattfindende Exposition nach den Gesichtspunkten von Wissenschaft und Technik optimiert sein muss! Im Bereich der radiologischen Bildgebung zählt dazu nicht nur die regelmässige Evaluierung und Verbesserung von Protokollen. Auch das Sammeln und die Analyse der Dosis-Werte, denen Patient:innen tatsächlich ausgesetzt waren, ist ein bedeutsamer Schritt um zu erkennen, ob Ihre Anwendungen konform mit den von der Behörde vorgegebenen Dosis-Referenzwerten einhergehen.
Wir helfen Ihnen im Umgang mit einer dazu vorgesehenen Dosis-Management Software und analysieren mit Ihnen gemeinsam Ihre Expositionsdaten. Darüber hinaus beraten wir Sie gerne bei den Massnahmen, die gegebenenfalls zur Optimierung Ihrer Bildgebungsprotokolle sinnvoll erscheinen.

In manchen Fällen kann es notwendig sein, die Patientendosis genauer abzuschätzen oder zu bestimmen. Zum Beispiel wenn abzusehen ist, dass die Dosis für eine Untersuchung besonders hoch ist oder wenn es notwendig ist, eine schwangere Patientin mit Hilfe ionisierender Strahlung zu untersuchen.
In solchen Situationen stehen wir Ihnen gerne mit unserem Fachwissen zur Seite und helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

In einem Betrieb, in dem ionisierende Strahlung zur Anwendung kommt ist es besonders wichtig, dass jeder genau weiss, was er oder sie zu tun hat und wofür man persönlich die Verantwortung trägt. Der Gesetzgeber verlangt deshalb, dass der Inhaber von strahlenschutzrechtlichen Bewilligungen interne Qualitätshandbücher und Weisungen erstellt, in denen Arbeitsweisen, deren Einhaltung und vor allem die Verantwortlichkeiten in Bezug auf den Strahlenschutz penibel festgehalten sind.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung solcher gesetzeskonformer interner Regularien.

Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit regelmässig ionisierender Strahlung ausgesetzt sind, müssen dosimetrisch überwacht werden. Wir finden mit Ihnen heraus, welche Massnahmen notwendig sind und helfen Ihnen, wenn die Dosiswerte wider Erwarten doch einmal jenseits der üblichen Werte oder sogar oberhalb der gesetzlichen Grenzwerte gelegen hat. 

Bei aller Vorsicht und Sorgfalt im Umgang mit ionisierender Strahlung kommt es manchmal zu unbeabsichtigten oder über das vorgesehene Mass hinausgehenden Expositionen von Patient:innen, Mitarbeitenden oder gänzlich unbeteiligten Personen. In solchen Situationen helfen wir Ihnen mit fachlicher und organisatorischer Unterstützung bei der Bewältigung solcher Vorkommnisse. Im Fall von meldepflichtigen Ereignissen helfen wir Ihnen bei der Erstellung eines adäquaten Berichtes und in der Kommunikation mit den zuständigen Aufsichtsbehörden.

Haben Sie darüber hinaus noch weitere Fragen oder Anliegen zum Strahlenschutz in Ihrer Abteilung? Zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren. Wir sind gerne für Sie da!