Krebsregister Das Kantonsspital Graubünden führt das Krebsregister der Kantone Graubünden und Glarus. Die Statistik zur Krebserkrankungen unterstützt den Kampf gegen Krebs. Das Krebsregister Graubünden-Glarus stellt sich vor Unser Krebsregister erfasst Daten von Personen mit Wohnsitz in Graubünden oder Glarus. Seit 1989 dokumentieren wir Tumoreigenschaften, Therapie und Verlauf der diagnostizierten Tumorerkrankungen. Die erfassten Daten fliessen in nationale und internationale Statistiken und Studien ein, u.a. in die WHO-Statistik «Cancer in 5 Continents». Das Ziel unseres Krebsregisters: Daten zur Optimierung der Krebsbekämpfung bereitstellen. Die erzielten Forschungsergebnisse helfen bei der Prävention, Früherkennung und Versorgung von Tumorerkrankungen. Aufgaben des Krebsregisters Unser Ziel: Krebserkrankungen in den Kantonen Graubünden und Glarus vollständig erfassen und auswerten. Damit schaffen wir die nötigen Datengrundlagen, um: Krankheitsverläufe zu beobachten Präventions- und Früherkennungsmassnahmen umzusetzen und deren Wirksamkeit zu prüfen die Versorgungs-, Diagnose- und Behandlungsqualität zu evaluieren die Versorgungsplanung sowie die Forschung zu unterstützen Datenschutz Unser Krebsregister erhält Informationen über Tumorerkrankungen aus verschiedenen Quellen, u.a. von Pathologie-Instituten, Spitälern, Todeszertifikaten. Personenbezogene Daten (Name, Geburtsdatum usw.) sind notwendig, um Doppelerfassungen zu vermeiden und Mehrfachtumore von Patientinnen und Patienten zu erheben. Das Krebsregister Graubünden-Glarus hat im Jahr 1995 eine Registerbewilligung erhalten. Diese berechtigt uns, Daten zu sammeln. Aufgrund dieser Bewilligung können Ärztinnen und Ärzte, Pathologie-Institute und Laboratorien Daten an das Krebsregister weitergeben. Voraussetzung dafür ist, dass die Betroffenen diese Weitergabe nicht ausdrücklich untersagt haben (Widerspruchsrecht). Hier finden Sie Informationen zum Datenschutzkonzept: Dokument Datenschutzkonzept des Krebsregisters Graubünden-Glarus Die Nutzung der gespeicherten Daten erfolgt ausschliesslich in anonymisierter Form. Antworten auf häufig gestellte Fragen von Patient:innen zum Thema Forschung und Anonymisierung erhalten Sie folgenden PDF. Dokument FAQ Datenweitergabe Anonymisierung Forschung Dokument Registerbewilligung Dokument Registerbewilligung 03.10.2013 Dokument Verlängerung Registerbewilligung Kanton Graubünden 25.02.2020 Dokument Verlängerung Registerbewilligung Kanton Glarus 12.03.2020 Dokument Beschluss Auflagen der Kantonalen Ethikkommission Zürich 20.05.2020 Dokument Krebsregistrierungsgesetz KRG Dokument Änderung des Anhangs 1 der Verordnung über die Registrierung von Krebserkrankungen Dokument Krebsregistrierungsverordnung KRV Dokument Internationaler Datenschutz Patienteninformationen Die Patienteninformationsbroschüre können Sie kostenlos bestellen. Information über die Registrierung von Tumorerkrankungen Gesetzliche Regelungen zur Krebsregistrierung Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen (Krebsregistrierungsgesetz, KRG) Art. 5 Information 1 Die Patientin oder der Patient beziehungsweise die zur Vertretung berechtigte Person wird hinreichend informiert über: a) Art, Zweck und Umfang der Datenbearbeitung; b) die Massnahmen zum Schutz der Personendaten; c) ihre oder seine Rechte. Verordnung über die Registrierung von Krebserkrankungen (Krebsregisterverordnung, KRV) 3. Abschnitt: Rechte der Patientin oder des Patienten und Art. 13 Information der Patientin oder des Patienten 1 Die Ärztin oder der Arzt, die oder der die Diagnose eröffnet, ist für die Information der Patientin oder des Patienten und die Dokumentation, dass die Information erfolgt ist, verantwortlich. 2 Die Patientin oder der Patient ist mündlich zu informieren über: a) die Meldung von Daten an das zuständige Krebsregister; b) das Recht, gegen die Registrierung der Daten jederzeit und ohne Begründung Widerspruch erheben zu können 3 Zudem wird ihr oder ihm die von der Nationalen Krebsregistrierungsstelle oder vom Kinderkrebsregister zur Verfügung gestellte schriftliche Patienteninformation abgegeben. 4 Die Patientin oder der Patient ist mit der schriftlichen Patienteninformation zusätzlich zu den Inhalten der Artikel 5 KRG und nach Absatz 2 zu informieren über: a) den Zweck der Registrierung; b) das Vorgehen der Ergänzung und Aktualisierung der Daten; c) die Zuständigkeit für die Datenbearbeitung; d) die Karenzfrist nach Artikel 17 Absatz 1; e) die Anonymisierung oder Vernichtung der Daten im Fall eines Wiederspruchs; f) den Anspruch der Patientin oder des Patienten auf Unterstützung durch die Nationale Krebsregistrierungsstelle bei der Ausübung der Rechte hinsichtlich des Datenschutzes und des Widerspruchs; g) die Möglichkeit, den Widerspruch zu widerrufen; h) die Möglichkeit, dass die Krebsregister von den meldepflichtigen Personen und Institutionen Dokumente mit Daten erhalten, die für die Registrierung nicht benötigt werden, und den Zeitpunkt, bis wann diese Dokumente vernichtet werden müssen. Zusätzliche Informationen erhalten Sie bei der Nationalen Krebsregistrierungsstelle und in den folgenden Dokumenten: Information über die Registrierung von Krebserkrankungen für Patientinnen und Patienten Dokument Patienteninformation Krebsregistrierung Langversion Information über die Registrierung von Tumorerkrankungen Dokument Patienteninformation Krebsregistrierung Kurzversion Krebsregister in der Schweiz Dokument Krebsregister Schweiz Das Widerspruchsformular gegen die Registrierung von Daten gemäss Artikel 6 des Bundesgesetzes über die Registrierung von Krebserkrankung (KRG) kann in verschiedenen Sprachen heruntergeladen werden:www.nkrs.ch/de/downloads FAQ – häufig gestellte Patientenfragen Dokument FAQ – häufig gestellte Patientenfragen Informationen für die Ärztegesellschaft Neue Berufspflicht Seit dem Inkrafttreten des Krebsregistrierungsgesetzes am 01.01.2020 müssen Ärztinnen und Ärzte, Spitäler, Labore usw. Krebserkrankungen melden. Die Einhaltung dieser Informationspflicht ist eine Berufspflicht im Sinne von Art. 40 Medizinalberufegesetz (MedBG). Kosten für die Ärzteschaft Die Kosten der Ärzteschaft bzgl. der Meldung von Krebserkrankungen sind über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG; SR 832.10) bereits abgedeckt. Der Aufwand für die Meldung der Daten ist relativ gering: Ärztinnen und Ärzte können z.B. Berichte ans Krebsregister schicken, die sie für ihre Dokumentation ohnehin erstellt haben. Das Krebsregister sucht dann die relevanten Informationen heraus. Patientenvertreter Wenn eine Patientin oder ein Patient dement bzw. nicht selbst entscheidungsfähig ist, ist deren Vertretung über den Eintrag ins Krebsregister zu informieren. Weitere Informationen erhalten Sie in den folgenden Dokumenten: FMH Informationsschreiben für die Einführung Krebsregistrierungsgesetz 01.01.2020 Dokument Einführung Krebsregistrierungsgesetz Merkblatt für die Ärztegesellschaft nach KRG KRV 2020 Dokument Merkblatt Ärztegesellschaft 2020 Melde- und Informationspflicht sowie Karenzfrist bei Patientinnen und Patienten ohne Informationsdatum Dokument Melde- und Informationspflicht sowie Karenzfrist bei Patientinnen und Patienten ohne Informationsdatum Vorlage zu Angaben für das Krebsregister Graubünden-Glarus Dokument Vorlage zu Angaben für das Krebsregister Graubünden-Glarus Dokument Vorlage Meldung Krebsregister KRG KRV Meldung von Krebserkrankungen ab 1. Januar 2020 Dokument Ablauf Meldung Krebserkrankung Keine Meldepflicht mehr bei Carcinoma in situ der Haut Dokument Keine Meldepflicht bei Carcinoma in situ der Haut FAQ Meldepflichtige Dokument FAQ Meldepflichtige Avoidance of DCO-cases Dokument Avoidance of DCO-cases Informationen für Meldepflichtige Zu meldende Krebserkrankungen Dokument Zu meldende Krebserkrankungen Faktenblatt KRG Informationen für Meldepflichtige Dokument Faktenblatt für Meldepflichtige Begleitschreiben Meldepflicht für Krebserkrankungen Dokument Begleitschreiben Meldepflicht für Krebserkrankungen Informationen für die Kantone Arbeitsbericht Wirkungsmodell Krebsregistrierungsgesetz 2018 Dokument Arbeitsbericht Wirkungsmodell Krebsregistrierungsgesetz 2018 Krebsregister-Beschlüsse aus der 9. AGV-Sitzung vom 6. November 2018 Dokument Ergebnis der 9. AGV-Sitzung vom 6. November 2018 Krebsregister Übersicht neue Aufgaben der Kantone 2020 Dokument Übersicht neue Aufgaben der Kantone 2020 Informationen bzgl. Basis- und Zusatzdaten Datenstruktur Einführung Basis- und Zusatzvariablen Dokument Datenstruktur Einführung Basis- und Zusatzvariablen Struktur der Basisdaten Variablen Zusatzdaten für Erwachsene Dokument Variablen des Zusatzdatensatzes Erwachsene Kurzliste aller meldepflichtigen klinischen Variablen Dokument Kurzliste aller meldepflichtigen klinischen Variablen Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Nationalen Krebsregistrierungsstelle nkrs.ch. Informationen für das Austauschformat KRG Begleitschreiben Austauschformat KRG Dokument Begleitschreiben Austauschformat KRG Meldepflicht für Krebserkrankungen unter dem Krebsregistrierungsgesetz (KRG) (ab 01.01.2020) Dokument Ab dem 1. Januar 2020 - Meldepflicht für Krebserkrankungen unter dem Krebsregistrierungsgesetz (KRG) Merkblatt für Meldepflichtige nach KRG Dokument Merkblatt für Meldepflichtige nach KRG Dokumentation Austauschformat KRG Dokument Dokumentation Austauschformat KRG Exchange format for cancer registration Dokument Exchange format for cancer registration Liste Verteiler Softwarehersteller für die Informationsveranstaltung zum KRG Austauschformat 14.08.2019 Dokument Liste Verteiler Softwarehersteller (Stand: 30.07.2019) für die Informationsveranstaltung zum KRG Austauschformat 14.08.2019 Publikationen Die Datenqualität unseres Krebsregisters muss höchsten Anforderungen genügen. Wir führen regelmässig wissenschaftliche Analysen durch, um diese Qualität zu überprüfen. Unsere Resultate sind im Einklang mit der Evaluation der International Agency for Research on Cancer (siehe auch Website der WHO). Jahresberichte Krebsregister Dokument Jahresbericht 2022 Krebsregister Graubünden-Glarus Dokument Jahresbericht 2021 Krebsregister Graubünden-Glarus Dokument Jahresbericht 2020 Krebsregister Graubünden-Glarus Dokument Jahresbericht 2019 Krebsregister Graubünden-Glarus Dokument Jahresbericht 2018 Krebsregister Graubünden Dokument Jahresbericht 2017 Krebsregister Graubünden Dokument Jahresbericht 2016 Krebsregister Graubünden Dokument Jahresbericht 2015 Krebsregister Graubünden Dokument Jahresbericht 2015 Krebsregister Glarus Dokument Jahresbericht 2014 Krebsregister Graubünden Dokument Jahresbericht 2014 Krebsregister Glarus Dokument Jahresbericht 2013 Krebsregister Graubünden Dokument Jahresbericht 2013 Krebsregister Glarus Dokument Jahresbericht 2012 Krebsregister Graubünden Dokument Jahresbericht 2012 Krebsregister Glarus Dokument Jahresbericht 2011 Krebsregister Graubünden Dokument Jahresbericht 2011 Krebsregister Glarus Schweizerische Krebsberichte Dokument Schweizerischer Krebsbericht 2021 Dokument Schweizerischer Krebsbericht 2015
Dokument Melde- und Informationspflicht sowie Karenzfrist bei Patientinnen und Patienten ohne Informationsdatum
Dokument Ab dem 1. Januar 2020 - Meldepflicht für Krebserkrankungen unter dem Krebsregistrierungsgesetz (KRG)
Dokument Liste Verteiler Softwarehersteller (Stand: 30.07.2019) für die Informationsveranstaltung zum KRG Austauschformat 14.08.2019