Für die meisten Untersuchungen, insbesondere des Kopfes, des Halses, des Brust- oder Bauchraumes und des kleinen Beckens ist es im Verlauf der Untersuchung notwendig, ein Kontrastmittel zu verabreichen. Dies wird über einen, vor der Untersuchung in eine Armvene eingelegten, venösen Zugang verabreicht. Vorab benötigen wir aktuelle Informationen über Ihre Nierenfunktion („Nierenwerte“), da das Kontrastmittel über die Nieren wieder ausgeschieden wird.
Das im MRT verwendete Kontrastmittel enthält Gadolinium, eine so genannte seltene Erde, welches in der Regel gut vertragen wird und nur sehr selten zu allergischen Reaktionen führt, so dass auch Patienten mit einer Jodunverträglichkeit, die bereits einmal auf Röntgenkontrastmittel reagiert haben, das MR-Kontrastmittel gut vertragen. Sollte es dennoch einmal zu einer allergischen Reaktion kommen, was wie bei allen Medikamenten nicht auszuschliessen ist, wird diese mittels einer Kurzinfusion mit antiallergischen Medikamenten behandelt.
Sollte bereits eine Kontrastmittelallergie bekannt sein, kann die Verabreichung antiallergischer Medikamente vorab ein Auftreten der Allergie verhindern bzw. die Symptome zumindest deutlich lindern. Bitte informieren Sie uns vorab über allfällig bekannte Unverträglichkeiten.
Bei bestimmten Gelenkuntersuchungen ist es zur Klärung der Fragestellung notwendig, vor der eigentlichen MR-Untersuchung, Kontrastmittel direkt in das betroffene Gelenk zu injizieren (Arthrographie). Dies wird nach einem ausführlichen Aufklärungsgespräch über Nutzen und Risiko durch den Radiologen durchgeführt. Um ein mögliches Blutungsrisiko zu minimieren, benötigen wir vorab Informationen über die Gerinnungsfähigkeit Ihres Blutes (Gerinnungswerte) und ist es wichtig, dass Sie uns über die mögliche Einnahme von „Blutverdünnern“ (z.B. Aspirin, Plavix, Marcoumar etc.) informieren.
Bei einigen Untersuchungen (insbesondere des Buchraumes) oder bei Platzangst kann es notwendig sein, Ihnen Medikamente die Ihre Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen zu verabreichen. In diesem Fall dürfen Sie nach der Untersuchung nicht mehr eigenhändig ein Fahrzeug steuern, so dass Sie in diesem Fall mit öffentlichen Verkehrsmitteln und/oder ggf. einer Begleitung zur Untersuchung kommen sollten.