Diätköche und Diätköchinnen müssen eine akribische, korrekte und zuverlässige Arbeitsweise haben. Abweichungen könnten ansonsten negative Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Kunden bzw. Patienten haben.
Eine Berufsprüfung zum Diätkoch/ zur Diätköchin bzw. der eidg. Fachausweis ist eine erste Spezialisierungsmöglichkeit auf Stufe Höherer Berufsbildung.
Im Gegensatz zu Inhabern eines eidg. Fähigkeitszeugnisses (EFZ) sind Träger und Trägerinnen eines eidg. FAs dazu befähigt eine mittlere Kaderfunktion einzunehmen, sowie deutlich anspruchsvollere Aufgaben auszuführen. Oftmals sind sie auch für die Ausbildung der Lernenden zuständig.
Die Diätköchin-/Diätkoch-Weiterbildung findet ab 2022 in der Form eines Lehrgangs mit Abschluss der Berufsprüfung statt und wird mit einem eidgenössischen Fachausweis ausgewiesen. Sie bildet die erste Spezialisierung auf Stufe Höherer Berufsbildung nach einem eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ), also Lehre.
Zu den Berufsprüfungen sind in der Regel Personen zugelassen, die über ein EFZ sowie einschlägige Berufserfahrung verfügen. In den jeweiligen Prüfungsreglementen sind die Zulassungsvoraussetzungen festgehalten.