1942: Hausordnung für die Kranken | Kantonsspital Graubünden

1942: Hausordnung für die Kranken

1942: Hausordnung für die Kranken

Patient:innen verbringen durchschnittlich einen Monat in Spitalpflege. Nicht bettlägerige Kranke halten sich im Krankenzimmer auf. Aufenthalt im Korridor ist untersagt. Alkoholische Getränke sind verboten, geraucht werden darf nur in den Tagesräumen der chirurgischen und medizinischen Abteilungen. Verlassen des Spitalareals ist nur mit Einwilligung eines Arztes erlaubt. Auf die festgesetzte Zeit des Ausgangs haben sich die Patient:innen wieder bei der Saalschwester zurückzumelden.