Besucherregelung KSGR ab 30.01.2021
Aufgrund der steigenden Verbreitung der mutierten Variante des Coronavirus gelten ab Samstag, 30. Januar 2021, im Kantonsspital Graubünden folgende Regeln:
In allen Gebäuden des KSGR sowie im Test- und Impfcenter gilt eine absolute Maskentragepflicht; es dürfen ausschliesslich FFP2-Masken getragen werden.
Pro Patientin/Patient ist nur noch ein Besuch pro Tag erlaubt, dieser eine Besuch darf nicht länger als 30 Minuten dauern.
Ausnahmen von der Besucherregelung gelten für:
- Eltern (dürfen beide anwesend sein, Dauer erweitert)
- Partner von Gebärenden (Dauer erweitert)
- Nahe Angehörige sterbender Menschen (Anzahl und Dauer wird individuell geregelt)
- Eine Begleitperson unterstützungsbedürftiger Patientinnen und Patienten (Dauer erweitert, solange wie für die Begleitung notwendig)
Wir danken für Ihr Verständis.