Teilweise wieder Maskentragepflicht | Kantonsspital Graubünden

Teilweise wieder Maskentragepflicht

29. Nov. 2023
Per Freitag, 01.12.2023, gilt in Patientenzimmern, Wartebereichen und ambulanten Behandlungsräumen eine Maskentragepflicht.

Aufgrund der zunehmenden Hospitalisationen, der sehr hohen Virusmenge in den Kläranlagen und vieler erkrankter Mitmenschen gilt ab übermorgen Freitag, 1. Dezember 2023, für Patientinnen und Patienten, Besucherinnen und Besucher sowie Mitarbeitende im Kantonsspital Graubünden die Maskenpflicht in diesen Räumen:

  • Patientenzimmer auf den Stationen
  • Wartezonen resp. Wartebereiche
  • Ambulante Behandlungsräume