Teilweise wieder Maskentragepflicht 29. Nov. 2023 Per Freitag, 01.12.2023, gilt in Patientenzimmern, Wartebereichen und ambulanten Behandlungsräumen eine Maskentragepflicht. Aufgrund der zunehmenden Hospitalisationen, der sehr hohen Virusmenge in den Kläranlagen und vieler erkrankter Mitmenschen gilt ab übermorgen Freitag, 1. Dezember 2023, für Patientinnen und Patienten, Besucherinnen und Besucher sowie Mitarbeitende im Kantonsspital Graubünden die Maskenpflicht in diesen Räumen:Patientenzimmer auf den StationenWartezonen resp. WartebereicheAmbulante Behandlungsräume