Aufgrund der aktuellen Lage wird die Tragepflicht von FFP2-Masken ab Donnerstag, 25. Februar 2021, aufgehoben und wieder die Tragepflicht von chirurgischen Masken eingeführt. Das freiwillige Tragen von FFP2-Masken ist selbstverständlich weiter erlaubt. Die Besucherregeln bleiben in Kraft.
Die aktuelle epidemiologische Lage erlaubt es, die Tragepflicht von FFP2-Masken ab Donnerstag, 25. Februar 2021, wieder aufzuheben. Neu gilt wieder die Tragepflicht von chirurgischen Masken in allen Gebäuden des KSGR sowie im Test- und Impfcenter. Wer möchte, darf selbstverständlich weiterhin eine FFP2-Maske tragen. Die Massnahmen gelten für alle (Patienten, Besucher, Mitarbeitende).
Die Besuchsregeln bleiben bestehen:
Pro Patientin / Patient ist nur ein Besucher / eine Besucherin pro Tag erlaubt, dieser eine Besuch darf nicht länger als 30 Minuten dauern.
Ausnahmen von der Besucherregelung gelten für:
o Eltern (dürfen beide anwesend sein, Dauer erweitert)
o Partner von Gebärenden (Dauer erweitert)
o Nahe Angehörige sterbender Menschen (Anzahl und Dauer wird individuell geregelt)
o Eine Begleitperson unterstützungsbedürftiger Patientinnen und Patienten (Dauer erweitert, solange wie für die Begleitung notwendig)
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