Aufgrund der steigenden Verbreitung der mutierten Variante des Coronavirus gelten im Sinne vorsorglicher Massnahmen ab Samstag, 30. Januar 2021, im Kantonsspital Graubünden verschärfte Besucherregeln sowie eine Tragepflicht von FFP2-Masken.
Aufgrund der steigenden Verbreitung der mutierten Variante des Coronavirus gelten ab Samstag, 30. Januar 2021, im Kantonsspital Graubünden folgende Regeln:
• In allen Gebäuden des KSGR sowie im Test- und Impfcenter gilt eine absolute Maskentragepflicht; es dürfen ausschliesslich FFP2-Masken getragen werden.
• Pro Patientin/Patient ist nur noch ein Besucher / eine Besucherin pro Tag erlaubt, dieser eine Besuch darf nicht länger als 30 Minuten dauern.
• Ausnahmen von der Besucherregelung gelten für:
o Eltern (dürfen beide anwesend sein, Dauer erweitert)
o Partner von Gebärenden (Dauer erweitert)
o Nahe Angehörige sterbender Menschen (Anzahl und Dauer wird individuell geregelt)
o Eine Begleitperson unterstützungsbedürftiger Patientinnen und Patienten (Dauer erweitert, solange wie für die Begleitung notwendig)
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