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Konzept Spitalhygiene

1. Zielsetzung:

Die Abteilung für Spitalhygiene befasst sich mit aktuellen Problemen am Spital und mit Entwicklungen, die das Spital in Bezug auf nosokomiale Infektionen zukünftig betreffen werden. Sie trägt zur Verhütung, Erkennung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen bei.

 

2. Stellung:

Die Abteilung für Spitalhygiene ist dem Departement Pflege und Fachsupport angeschlossen. Sie ist fachlich weisungsbefugt im Rahmen der durch die Hygienekonferenz genehmigten Richtlinien.

 

3. Aufgabenbereiche:

Während die Hygienekonferenz als Beschlussgremium fungiert, stellt die Abteilung für Spitalhygiene das Fachgremium dar. Ihre Aufgabe setzt sich aus den folgenden Schwerpunkten zusammen, die mit entsprechenden Beispielen aufgeführt sind:

  • Infektprävention: Unterstützung der Kliniken bei der Erarbeitung von Massnahmen zur Reduktion nosokomialer Infektionen wie (z.B. Isolations- und Schutzmassnahmen), Verfassen und Aktualisieren der Hygienerichtlinien
  • Epidemiologie: Untersuchung von Epidemien, Überwachung der endemischen Infektrate (z.B. Erfassung postoperativer Wundinfekte), Risikofaktorenanalyse
  • Qualitätsmanagement: Durchführung von Hygieneaudits und externe Beratungen, verschiedene bakteriologische Kontrollen, Mitarbeit bei interdisziplinären Hygienekonzepten 
  • Desinfektion/Sterilisation: Auswahl der Mittel, Ausarbeiten von Reinigungs- und Desinfektionsplänen
  • Bauvorhaben: Beratung bei der Planung, beim Bau und Umbau von Operationssälen, Zentralsterilisationen, Intensivstationen und allgemeinem Spitalbauten
  • Personalschutz: In Zusammenarbeit mit /Arbeitsmediziner/Personalarzt, erstellen von entsprechenden Richtlinien, z.B. Nadelstichverletzungen, tragen von Tbc-Masken
  • Schulungen: Aus- und Fortbildung im Bereich der Spitalhygiene für Ärzte, Pflegende und andere medizinische Berufe
  • Antibiotikaeinsatz: In Zusammenarbeit mit anderen Klinikern Ausarbeitung von Richtlinien zum Antibiotikaeinsatz im Spital

 

4. Zusammensetzung:

Die Abteilung für Spitalhygiene besteht aus einem Leitenden Arzt (50 %), BeraterInnen für Infektionsprävention und Spitalhygiene (200%) und einem Sekretariat (10%).

5. Anforderungen:

Der Leitende Arzt für Spitalhygiene besitzt einen FMH-Titel in Infektiologie mit einer Ausbildung in Spitalhygiene.

Die BeraterInnen für Infektionsprävention und Spitalhygiene besitzen einen Fähigkeitsausweis.

Für die Erfüllung ihrer Aufgaben betreiben die Mitglieder der Abteilung für Spitalhygiene eine permanente eigene Weiterbildung, besuchen regelmässig Tagungen und Kongresse und stehen in Kontakt zu nationalen und bei Bedarf internationalen Gremien.

 

6. Besondere Aufgaben:

Der Leitende Arzt und die BeraterInnen für Infektionsprävention und Spitalhygiene nehmen Einsitz in der Hygienekonferenz und informieren diese regelmässig über ihre Aktivitäten.