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Pathologie

Eine Arbeit für das Leben

Pathologie ist die Lehre der krankhaften Veränderungen des Körpers. Die Hauptaufgabengebiete umfassen: Diagnostik
Qualitätssicherung durch Autopsie
Mitarbeit in der Krebsvorsorge

Diese Aufgaben werden in den verschiedenen Teilbereichen des Institutes für Pathologie und Rechtsmedizin wahrgenommen:

  • Histologie
  • Zytologie
  • Klinische Autopsie
  • Rechtsmedizin
  • Krebsregister

Diagnostik

Nach operativer Entfernung von Organen oder Organteilen sowie durch Gewinnung von kleinen Gewebefragmenten (Biopsie) oder von Zellmaterial für die Zytologie durch einen Arzt wird das entsprechende Gewebe in Instituten für Pathologie untersucht. Diese Proben werden zunächst von Auge beurteilt, krankhafte Veränderungen aus dem Präparat zur weiteren labortechnischen Verarbeitung herausgeschnitten und zu Schnittpräparaten verarbeitet, welche nach speziellen Färbemethoden unter dem Mikroskop beurteilt werden können.

Die Hauptaufgabe des Pathologen besteht in der Beurteilung dieser Schnittpräparate. Anhand des makroskopischen und mikroskopischen Eindruckes können folgende Angaben gemacht werden:

  • Art und Schweregrad einer Erkrankung
  • Mitteilungen über gutartige oder bösartige Veränderungen
  • Bestimmung eines Tumortyps und eventuell Hinweise für weitere Behandlung oder Prognose
  • Grösse und Ausdehnung von spezifischen Veränderungen, insbesondere Krebserkrankungen

Bei vielen Tumorarten kann heutzutage schon an wenigen Zellen festgestellt werden, ob es sich um Vorstufen oder Frühformen von Krebs handelt. Selbst in Körperflüssigkeiten können Krebszellen sehr früh nachgewiesen werden. Ein weiteres Hilfsmittel im Rahmen der Krebstypisierung ist die Immunhistochemie, welche es erlaubt durch spezielle Reaktionen die mögliche Ursprungszelle bei festgestellten Krebsveränderungen zu bestimmen und vermehrt auch Aussagen über das mögliche biologische Verhalten eines Krebses zulässt.

Gelegentlich ist es für den operierenden Arzt wichtig, bereits während der Operation zu wissen, ob er den ganzen Tumor entfernt hat oder um was für eine Art von Erkrankung es sich handelt. Hierzu kann Frischmaterial an die Pathologie übersandt werden. Noch während der Patient in Narkose liegt wird das Gewebe im Labor tiefgefroren und anschliessend Schnittpräparate hergestellt. Auf diese Weise kann schon innerhalb von wenigen Minuten dem Chirurgen ein Resultat mitgeteilt werden. Dieses Prozedere erlaubt dem operierenden Arzt das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Autopsie

Die Arbeit im Rahmen der klinischen Autopsie wird oft mit der Gerichtsmedizin/Rechtsmedizin verwechselt. Der Pathologe untersucht in der Regel nur natürlich verstorbene Personen. Zweifelhafte oder unnatürliche Todesfälle werden von der Rechtsmedizin abgeklärt.

Obduktionen werden in der Regel nur vorgenommen, wenn Grund- oder Folgeerkrankungen sowie unmittelbare Todesursache bei normalen Todesfällen zu klären ist. Dies dient der ärztlichen Qualitätskontrolle und auch der Weiterentwicklung in der Medizin. Zudem können Beratungen für die Angehörigen möglich werden, etwa bei Infektions-, Berufs - und Erbkrankheiten.