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Patientenverfügung

Warum brauche ich eine Patientenverfügung?

Krankheit, Unfall, Sterben und Tod sind Themen, die viele von uns aus dem Alltag verdrängen. Mit einer Patientenverfügung halten Sie im Voraus schriftlich fest, wie und in welchem Umfang Sie medizinisch und pflegerisch behandelt werden möchten, falls Sie wegen eines Unfalls oder einer Erkrankung vorübergehend oder dauernd nicht mehr selbst entscheiden und kommunizieren können.

Nicht nur ältere Menschen können eine Patientenverfügung verfassen. Auch für jüngere Menschen ist sie sinnvoll, da ein schwerer Unfall im Verkehr, bei der Arbeit, beim Sport oder eine schwere Krankheit einen Menschen zu jedem Zeitpunkt treffen kann.

Das neue Erwachsenenschutzrecht sieht vor, dass Angehörige das Recht für medizinische Entscheidungen haben. Wenn Sie möchten, dass jemand anderes als ein Lebenspartner oder die Familie Sie vertritt, benötigen Sie eine Patientenverfügung.

Vertretungsperson

Mit der Patientenverfügung können Sie eine oder zwei Personen Ihres Vertrauens als Vertretungsperson einsetzen, z. B. Angehörige, Freunde oder den Hausarzt. Die von Ihnen ausgewählten Personen vertreten Ihren Willen, wenn Sie nicht mehr ansprechbar sind. Sie entscheiden stellvertretend für Sie. Wichtig ist, dass Sie die Patientenverfügung ausführlich mit Ihren Vertretungspersonen besprechen und ihnen Ihre persönlichen Werte, Wünsche und Vorstellungen klar darlegen.

Gesundheitszustand

Angaben über Ihren aktuellen Gesundheitszustand und über zurückliegende Krankheiten helfen dem Behandlungsund Betreuungsteam, bei lebensbedrohlichen Ereignissen medizinische Massnahmen in Ihrem Sinne zu treffen.

Werteerklärung

Die Werteerklärung stellt den wichtigsten Teil Ihrer Verfügung dar. Die Beschreibung Ihrer individuellen Werte, Wünsche, Hoffnungen, Erwartungen und Ängste kann als wichtige Orientierung dienen in Situationen, in welchen nicht absehbar ist, ob eine medizinische Behandlung erfolgreich ist. Wenn Sie sich nicht explizit zu spezifischen Massnahmen geäussert haben oder wenn bei Ihnen zum Zeitpunkt des Erstellens Ihrer Verfügung noch keine Krankheitsdiagnose vorliegt, ist Ihre Werteerklärung für das Behandlungs- und Betreuungsteam ebenfalls von grossem Nutzen.

Die Formulierung der Werteerklärung ist eng mit Ihrer eigenen, aktuellen Lebenssituation verknüpft und kann sich im Laufe der Zeit ändern, z. B. mit zunehmendem Alter, mit der beruflichen und familiären Situation oder mit einer neu aufgetretenen Krankheit. Sie verdeutlicht, was Ihnen im Leben besonders wichtig ist. Dies kann z. B. für den einen die Familie, der Glaube, der Beruf, das Hobby und für den anderen der Sport sein.

Medizinische Massnahmen

In Übereinstimmung mit der Werteerklärung legen Sie hier dar, wie ausgedehnt oder wie eingeschränkt die medizinische Behandlung zu sein hat, wenn Sie sich selbst nicht mehr äussern können. Je genauer Ihre Angaben sind und je mehr Sie sich auf Ihren persönlichen Gesundheitszustand beziehen, desto besser wird das Behandlungs- und Betreuungsteam Ihre Anweisungen befolgen können. Überlegen Sie sich, ob Sie bei einem Herzstillstand wiederbelebt werden möchten, wie viel Schmerzen und Leiden Sie bereit sind zu ertragen, ob Sie an lebenserhaltende Maschinen angeschlossen werden möchten oder ob Sie für die Verabreichung von Medikamenten, Flüssigkeit und Nahrung Grenzen setzen wollen.

Wenn Sie hier nicht ins Detail gehen möchten, reicht auch der Hinweis auf Ihre Vertretungspersonen, die verlässlich in Ihrem Sinne entscheiden werden.

Arzt/Ärztin

Sprechen Sie mit einem Arzt/einer Ärztin Ihres Vertrauens (z. B. Ihrem Hausarzt oder dem behandelnden Facharzt) über Ihre Patientenverfügung. Er/Sie wird Sie über Ihren Gesundheitszustand aufklären und kann Sie bei der Erstellung Ihrer Verfügung beraten.

Eigene Wünsche und Bedürfnisse

Schreiben Sie Ihre Wünsche für die pflegerische Betreuung sowie für eine allfällige religiöse oder spirituelle Begleitung am Lebensende auf. Notieren Sie auch
Ihre Vorstellungen über spezielle Rituale oder Dinge, die Ihnen wichtig sind. Beispiele für solche Wünsche können der Beistand eines Seelsorgers/einer Seelsorgerin, eines Psychologen/einer Psychologin oder einer bestimmten, Ihnen nahestehenden Person sein. Vielleicht gibt es auch ein Haustier, das Sie noch einmal sehen, bestimmte Musik, die Sie hören, oder einen speziellen Ort (z. B. in der Natur), den Sie noch ein letztes Mal besuchen möchten. Auch in einem Spital können viele Wünsche erfüllt werden.

Hinterlegung

Ihre Verfügung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie dem Behandlungs- und Betreuungsteam bekannt ist. Bewahren Sie Ihre Verfügung deshalb an einem Ort auf, der Ihren Vertretungspersonen gut bekannt, schnell und im Bedarfsfall leicht zugänglich ist, am besten 24 Stunden am Tag.

Wenn Sie Patient/Patientin im Kantonsspital Graubünden sind, können Sie eine Kopie Ihrer Verfügung dort hinterlegen.

Beratungsgespräch

Füllen Sie Ihre Verfügung in Ruhe aus und nehmen Sie sich Zeit zum Überlegen. Ihr niedergeschriebener Wille ist wichtig für die medizinische Behandlung und kann weitreichende Konsequenzen haben. Es ist wichtig, genau zu formulieren und Widersprüche zu vermeiden. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich beim Ausfüllen von einer fachkundigen Person beraten zu lassen.

Eine Beratung kann im Kantonsspital oder bei anderen Organisationen in Anspruch genommen werden.

Persönlicher Trägerausweis

Den persönlichen Trägerausweis (herauszutrennen aus der letzten Seite der Patientenverfügung) sollten Sie immer bei sich haben. Er zeigt dem Behandlungs- und Betreungsteam, dass Sie eine Patientenverfügung besitzen, wo sie hinterlegt ist und wer Sie vertritt.

Gültigkeit

Ihre Patientenverfügung ist unbegrenzt gültig, sollte aber regelmässig (ca. alle 2 Jahre) aktualisiert werden, insbesondere dann, wenn sich Ihre Lebensumstände oder Ihre gesundheitliche Situation wesentlich geändert hat. Sie können Ihre Verfügung jederzeit widerrufen oder anpassen.
Zur Vermeidung von Unklarheiten empfehlen wir Ihnen, nicht mehr gültige Verfügungen inklusive aller Kopien zu vernichten.

Die Verfügung muss schriftlich erstellt, datiert und handschriftlich unterzeichnet werden. Das Behandlungs- und Betreuungsteam ist an Ihre Verfügung gebunden, wenn sie konkret auf Ihre aktuelle medizinische Situation anwendbar ist und keine ernsthaften Anhaltspunkte bestehen, dass Sie Ihren Willen geändert haben.

Ungültig ist Ihre Verfügung, wenn Sie gegen gesetzliche Vorschriften verstösst und in ihr z. B. etwas Strafbares wie aktive Sterbehilfe gefordert wird.

In Notfallsituationen, in denen Sie nicht ansprechbar sind und sofort medizinische Massnahmen zur Lebensrettung oder zur Abwehr schwerer Folgeschäden eingeleitet werden müssen, wird es nicht immer möglich sein, Ihre Patientenverfügung zu berücksichtigen. Sobald sie aber vorliegt, muss sie in die weitere Behandlung einbezogen werden und eingeleitete Massnahmen müssen unter Umständen abgebrochen werden.

Kosten

Die Patientenverfügung des Kantonsspitals ist kostenlos. Sollten Sie eine Beratung in Anspruch nehmen, wird eine Gebühr erhoben.

Link zum Ausfüllen oder Ausdrucken der Patientenverfügung.

Hilfreiche Literatur

Richtlinien der Schweizerischen Akademie
der Medizinischen Wissenschaften
(www.samw.ch/de/ethik)