Therapeutische Anwendung von Strahlen
Die Mehrheit der Patienten wird dem Radio-Onkologen wegen eines bösartigen Tumorleidens zugewiesen. Die Bestrahlung von gutartigen Erkrankungen ist eher selten und betrifft zur Hauptsache entzündliche und degenerative Leiden des Bewegungsapparats.
Neben Operation und Chemotherapie ist die Radiotherapie das dritte Standbein in der Behandlung von bösartigen Tumoren. Etwa die Hälfte aller Tumorpatienten muss im Verlauf ihrer Krankheit bestrahlt werden. Etwa ein Viertel aller Tumorpatienten kann mit einer alleinigen Radiotherapie geheilt werden. In den meisten Fällen wird jedoch die Strahlentherapie als Zusatztherapie zur Operation und/oder Chemotherapie eingesetzt.
Da alle Zellen des menschlichen Organismus nur eine begrenzte Lebensdauer haben, müssen sie laufend ersetzt werden. Dies geschieht durch Zellteilung. Bei der gesunden Körperzelle wird Verbrauch und Neubildung durch unseren Organismus reguliert. Eine Tumorzelle entzieht sich dieser Regulation, so dass es zu einer Gewebewucherung kommt. Die Hauptwirkung der Radiotherapie besteht darin, die Tumorzelle so zu schädigen, dass die weitere Zellteilung gestört bzw. verhindert wird. Im Gegensatz zur Tumorzelle kann die gesunde Zelle solche Schäden in den meisten Fällen vollständig reparieren. Dieser Unterschied im Reparationsvermögen kann nun für die Radiotherapie genutzt werden. Nach einer erforderlichen Bestrahlung sterben die Tumorzellen ab und werden durch körpereigene Zellen zerlegt und abgeräumt. |