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Auskunft an Angehörige

Auskünfte erteilt das zuständige Pflegepersonal oder der Stationsarzt gerne einer vom Patienten bezeichneten Vertrauensperson oder den Eltern eines Kindes. Zum Schutz der Privatsphäre dürfen an Drittpersonen nur mit Einwilligung des Patienten Auskünfte erteilt werden. Dies gilt auch für telefonische Anfragen.