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Unsere LeistungenAllgemeinDas Kantonsspital Graubünden legt grossen Wert auf die Sicherheit von Patientinnen und Patienten, Besuchern und Mitarbeitenden. Deshalb wurde im Departement Services eine Stabsstelle Sicherheit mit zwei Sicherheitsbeauftragten geschaffen. Wenden Sie sich für alle Sicherheitsfragen an Telefon Nr. 081 256 7015. Die Sicherheitsbeauftragten unterstützen und beraten bei Fragen des Brandschutzes, der Arbeitssicherheit oder des Gesundheitsschutzes. Sicherheit wird hauptsächlich durch unser Verhalten bestimmt. Je aufmerksamer wir alle im Alltag sind, desto höher ist unsere Sicherheit. Pflichten und AufgabenDie Anforderungen an die Stabsstelle Sicherheit sind vielfältig und hoch. So wird von den SIBE erwartet, dass sie eine beratende Funktion gegenüber der Geschäftsleitung und der Linie wahrnehmen und den Kontakt zu Behörden und weiteren Institutionen pflegen und für die Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien und -vorschriften sorgen. Die Sicherheitsbeauftragten koordinieren ausserdem alle Sicherheitsbelange für Personen- und Sachschutz sowie Störeinwirkungen auf Personen, Umwelt und Sachen. Im weiteren führen sie ein systematisches Sicherheitsmanagement für die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten, machen Unfallabklärungen und erarbeiten und überwachen Sicherheitskonzepte. Bei der "Organisation für interne und externe Grossereignisse und Katastrophen“ (OGK) wirken die Sicherheitsbeauftragten im Kernteam mit und sind zuständig für den Aufbau und die Betreuung des Einsatzleitsystems. Weiter sind sie zuständig für die Aktualisierung der Detail-Konzepte und für die Einsatzbereitschaft des Materials und der verschiedenen Geräte. Dazu kommen noch die gesamte Brandschutzüberwachung sowie weitere administrative und organisatorische Aufgaben. Umsetzung der Sicherheit in der PraxisJeder Betrieb ist gemäss den EKAS-Richtlinien (Eidg. Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) verpflichtet, zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten ein entsprechendes Sicherheitsmanagement zu betreiben. Ausserdem sind die Brandschutzvorschriften, das Kantonale Katastrophenvorsorgegesetzt etc. einzuhalten. Damit die gesetzlichen und weitergehenden Sicherheitsanforderungen für einen Spitalbetrieb erfüllt werden können, braucht es zwingend durch die Geschäftsleitung definierte Zielvorgaben und eine entsprechende Ressourcenplanung (Personal, Budget, Fachkompetenz, Hilfsmittel). Am Kantonsspital Graubünden sind diese Voraussetzungen erfüllt und die Arbeit der Sicherheitsbeauftragten eine Selbstverständlichkeit. |
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